Die Tradition das Braut- und Bräutigamstehlen

Dass entweder Braut oder Bräutigam während der Hochzeitsfeier entführt werden, ist ein sehr verbreiteter und feucht-fröhlicher Brauch.

Die genauen Regeln variieren regional stark. Überall gleich ist aber, dass ein Mann die Braut oder eine Frau den Bräutigam stehlen muss. Ob man dann in ein anderes Lokal oder einen anderen Raum der Festlokalität wechselt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Meist gehen ein paar Gäste gleich mit und mit dem gestohlenen Teil des Paares wird dann gewartet, bis der Partner nachkommt. Üblicherweise lässt sich dieser etwas Zeit – aber bitte auch nicht zulange. Mit Musik und dem Rest der Gäste kommt der Partner dann nach und muss den anderen auslösen. Sei es durch ein Spiel oder mit einer zu erledigenden Aufgabe, die sich der Dieb einfallen lässt.

Bei manchen Paaren ist dieser Brauch nicht besonders beliebt, weil der die Hochzeitsgesellschaft auseinanderreißt und die Stimmung dadurch verloren gehen könnte. Dem kann man entgegenwirken, indem man – sobald der Ehepartner nachgekommen ist – nicht mehr länger als etwa eine halbe Stunde für das Auslösen braucht. Da sich die Diebe oft witzige Spiele einfallen lassen, sollte man nicht von vorneherein ein Stehlen verbieten. Wer die Zeche während des Wartens und des Auslösens zahlt, variiert ebenfalls von Region zu Region. Mancherorts ist es der Zubräutigam/die Zubraut oder das Paar selbst. Auf jeden Fall sollte der Wirt Bescheid wissen, auf wen er anschreiben soll oder ob er die Rechnung – falls die Lokalität die gleiche ist – zu den Gesamtkosten dazurechnet.

Woher dieser Brauch kommt, ist nicht eindeutig belegt. Er könnte aber einen unangenehmen Ursprung haben: Das mittelalterliche „ius primae noctis“ – das Recht der ersten Nacht des Gutsherrn, anstatt des Bräutigams. Glücklicherweise stehen heutzutage beim Brautstehlen Spaß und Unterhaltung im Vordergrund!

Foto TKV Fotografie Tessa-Viktoria Kutsam

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