Ehe und das Recht

Ehe und das Recht
Oft hört man: „Wir sind auch ohne Trauschein miteinander glücklich.“ Das stimmt sicher, aber rechtlich macht es nach wie vor einen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Wo diese Unterschiede genau liegen, erklärt Notar Friedrich Jank im Interview.



Verheiratet sein oder ohne Trauschein zusammenleben – worin besteht der größte Unterschied?

Jank: Die Ehe ist ein rechtsgültiger Vertrag, in dem viele Dinge des gemeinsamen Lebens (Tragung der gemeinsamen Lebenskosten, Beistandspflicht …) geregelt sind und der auch Vorkehrungen dafür trifft, wenn es zu einer Trennung oder einem Todesfall kommt. Ehepartner sind rechtlich abgesichert. Eine Lebensgemeinschaft hat keinen rechtlichen Rahmen, die Lebenspartner müssen alles selbst regeln, was meistens nicht gemacht wird und dann im Trennungsfall zu großen Problemen führt.



In der Ehe ist man also rechtlich besser geschützt?

Ja, etwa im Todesfall des Partners oder bei einer Trennung. So kann etwa ein Ehepartner den anderen nicht einfach vor die Tür setzen. Die eheliche Wohnung erhält der, der das dringendere Wohnbedürfnis hat. Wer vorhat, gemeinsam ein Haus zu bauen, sollte sich dringend überlegen zu heiraten. Der Partner, der im Grundbuch steht, ist Eigentümer, ihm gehört das Grundstück samt Haus.



Also erst heiraten und dann ein Haus bauen?

Wenn man möchte, dass der Partner und auch die Kinder abgesichert sind, ist das sicher die beste Variante. Die andere Variante wäre ein Partnerschaftsvertrag, in welchem wechselseitige Absicherungen vereinbart werden und alles genau geregelt wird.



Aber im Trennungsfall auch nicht weniger kompliziert, oder?

Grundsätzlich wird das eheliche Gebrauchsvermögen - dazu gehört die Ehewohnung und alles, was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde - aufgeteilt. Wird man sich über die Aufteilung nicht einig, kann man sie durch das Gericht beantragen. Haushaltsführung und Kindererziehung werden dabei als Beitrag gesehen, der für die Familie genauso wichtig ist wie ein gutes Einkommen. Bei einer Lebensgemeinschaft sieht das anders aus. Da hat der Partner, der vielleicht zugunsten der Karriere des anderen zu Hause geblieben ist, kein Anrecht auf einen Teil des Vermögens des Partners.



Wie ist die Rechtslage im Todesfall bei Ehepartnern?

Wenn Kinder vorhanden sind, erben der Ehepartner ein Drittel und die Kinder zwei Drittel gemeinsam. Darüber hinaus hat der Ehepartner das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen wie bisher. Er darf die Möbel und Einrichtungsgegenstände weiterverwenden. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben neben dem Ehepartner nur die Eltern. Sind diese verstorben, erbt der Ehepartner allein. Ein Testament und eine Vorsorgevollmacht sind jedenfalls zu empfehlen.

 

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